Sitzungsberichte: Schwenningen

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Schwenningen Sommer
Sommer in Schwenningen
Sommer in Schwenningen

Hauptbereich

Zusatzbericht vom 22.06.2023

icon.crdate28.08.2023

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 

„Laubühl, 1. Änderung"

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwenningen hat in öffentlicher Sitzung am 22.06.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Laubühl, 1. Änderung“, Gemarkung Schwenningen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist vorgesehen, eine nicht überbaubare Fläche in eine überbaubare Wohnfläche umzuwandeln, um den Bau eines Wohngebäudes zu ermöglichen. Folglich wird das Plangebiet im Bebauungsplan als ein Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO ausgewiesen. 

 

Aufgrund der innerörtlichen Nachverdichtung soll die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Zudem findet § 4c BauGB (Überwachung) keine Anwendung. 

 

Die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht, wenn der Entwurf des Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt wird. Der Zeitraum der Auslegung wird noch gesondert öffentlich bekannt gemacht. 

Des Weiteren werden berührte Behörden und sonstige Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. 

 

Für den Planbereich ist der Lageplan mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs des Büros Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH, Balingen, vom 12.06.2023 maßgebend. Dieser ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt:

   

Das ca. 3.646 m² große Plangebiet erstreckt sich auf dem Flst. 2327/17 Gemarkung Schwenningen und umfasst ein bestehendes Wohngebäude sowie die Anbindung an die Laubühlstraße. 

An das Planungsgebiet grenzt die östlich gelegene Laubühlstraße an. Westlich des Plangebiets gibt es auf dem Flst. 64 eine innerörtliche Grünfläche. Im Norden grenzen die mit Wohnhäusern bebauten Flst. 2327/10 und 2327/16 sowie im Süden 2327/20 an. Auf dem Flst. 2327/20 ist zudem ein größerer Gehölzbestand vorhanden. 

 

Gemeinde Schwenningen, 7. Juli 2023

 

gez. Roswitha Beck

Bürgermeisterin

Frühlingsfest im Donaubergland
...lädt zum Wandern ein.
Mehr erfahren
Sommer lädt zum Grillen ein
Die Gemeinde Schwenningen unterhält aktuell drei Grillstellen an verschiedenen Standorten innerhalb des Naturparks. Diese Grillstellen stehen jeweils an besonderen Standorten, die für Wanderer und Touristen immer wieder Ziel sind und geradezu dazu einladen, sich niederzusetzen, Rast zu machen und die Gegend zu genießen.
Mehr erfahren
Strohpark Schwenningen
Ein ganz besonders originelles Ereignis ist das bunte fröhliche Treiben rund um den Schwenninger Strohpark. Der Strohpark ist eine Freiluftausstellung von Strohfiguren auf einer Wiese bei der Heuberghalle - Richtung Stetten am kalten Markt. Der Strohpark kann jedes Jahr täglich von Mitte September bis Mitte Oktober bestaunt werden.
Mehr erfahren
Wintersport in Schwenningen
Die Gemeinden Bärenthal, Irndorf, Nusplingen und Schwenningen laden ein zur aktiven Bewegung in herrlicher Winterlandschaft. Ein neu geschaffener Streckenverbund von Loipen der Gemeinden führt durch ruhige, unberührte Natur über offene Landschaft, am Waldrand entlang und teilweise auch durch Wälder.
Mehr erfahren
Fasnet Schwenningen
Am Schmotziga Donstig, Ihr Leit do goht´s los, do fühlt ma sich als Wasserschöpfer ganz famos.
Und hert ma dia Schella no macht´s Herz an Sprung und älles danzet um da Brunna rum.
Da Büttel, der schöpft eis des kühle Nass und s´Weible trait´s hom uffém Kopf ins Fass.
Jo Wasser isch wichtig ja Wasser isch gsund und wenn mir´s noa gschepft hond noa goht´s bei eis rund.
Schnellauswahl