Sitzungsberichte: Schwenningen

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Bericht vom 15.09.2022

icon.crdate22.09.2022

aus der öffentlichen Sitzung

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 15. September 2022

Bürger fragen

Die anwesenden Bürger hatten keine Fragen.

Heizung/ BHKW Schule und Heizung Heuberghalle

Die Bürgermeisterin informierte die Öffentlichkeit darüber, dass sich der Gemeinderat im Vorfeld der Sitzung bei einem Vor-Ort-Termin ein Bild von der Heizung in der Schule und der Heuberghalle gemacht hatte. In der Schule ist vor rund 10 Jahren die Heizung komplett erneuert worden. Damals hatte sich der Gemeinderat für den Einbau eines BHKWs und zusätzlich für den Einbau eines Brenners entschieden. Beide Systeme werden mit Flüssiggas betrieben.

Sie erinnerte an die damals schwierige und langwierige Entscheidung. Zwischenzeitlich hat die Fa. Messerschmid Energiesysteme GmbH den Wartungsvertrag für das BHKW gekündigt. Diese Kündigung bedeute jedoch nicht, dass das BHKW nicht mehr funktioniert. Vielmehr ist das BHKW in die Jahre gekommen und nach rund 10 Jahren fallen in der Regel mehr Reparaturen an.

Der Gemeinderat steht nun vor der Entscheidung, wie die Schule künftig beheizt werden soll. Die Heizung in der Heuberghalle stand ebenfalls auf dem Prüfstand.

Das Ing.-Büro Westhauser aus Wurmlingen war im Vorfeld der Sitzung mit der Überprüfung der Heizung in der Schule und in der Heuberghalle beauftragt worden.

Auch nach Meinung des Fachbüros funktioniert ein BHKW in der Regel rund 10 Jahre. Aufgrund der vorhandenen Betriebsstunden müsste das BHKW in der Schule auch noch für einen längeren Zeitraum funktionieren. Der Verwaltung liegt bereits ein Angebot für ein neues BHKW vor. Der Austausch des BHKWs würde aktuell rund 65 T€ kosten.

Überlegt wurde bei der vorausgegangenen Besichtigung auch, ob Schule und Halle künftig eventuell lieber mit Hackschnitzel oder einem ganz anderen Energieträger beheizt werden sollen.

Bei der Schule muss die Betriebssicherheit in jedem Fall gewährleistet sein. Deshalb sei der Einbau einer reinen Hackschnitzelanlage schwierig. Bei einer Hackschnitzelanlage müsste auf jeden Fall noch eine zweite Heizungsart mit eingebaut werden.

Die Bürgermeisterin informierte, dass das BHKW in der Schule mit Flüssiggas betrieben werde. Dies sei ein Abfallprodukt der Ölraffinerie. Das Flüssiggas, welches in der Schule verwendet wird, hat demzufolge nichts mit den Gaslieferungen aus Russland zu tun.

Aufgrund der hohen Investitionskosten für eine neue Holzhackschnitzelanlage (500 – 600 T€ samt neu zu errichtender Bauwerke und samt zusätzlicher Personalkosten) kam man überein, das BHKW doch lieber weiter zu betreiben, solange, bis eine größere Reparatur ansteht. Man entschied auch, einen sog. „kleinen Wartungsvertrag“ für das vorhandene BHKW neu abzuschließen. Kostentechnisch könnte das BHKW beinahe 10 Mal ausgetauscht werden, bis die Investitionskosten für eine neue Holzhackschnitzelanlage erreicht sind.

Bei der vorausgegangenen Besichtigung der Heizung in der Heuberghalle.war festgestellt worden, dass die dortigen Kessel noch gut sind. Lediglich die Brenner müssten in nächster Zeit sicherlich ausgetauscht werden. Man entschied sich daher dafür, auch hier alles zu belassen und zu gegebener Zeit einen oder beide Brenner auszutauschen.

Bebauungsplan 5. Änderung „Friedhofstraße / Hinter der Kirche“

Weil im Nachgang zur Sitzung vom 21.07.2022 festgestellt wurde, dass befangene Gemeinderäte an der Beschlussfassung mitgewirkt hatten, war durch die Bürgermeisterin dem damals gefassten Beschluss widersprochen worden. Der Beschluss wäre rechtswidrig gewesen. In der Sitzung vom 15.09.2022 hat nun das Gremium ohne Mitwirkung der befangenen Gemeinderäte den ursprünglich gefassten Beschluss wieder aufgehoben und einen neuen Beschluss mit genau demselben Inhalt gefasst. Es handelte sich um eine reine Formsache.

Anpassung verschiedener Satzungen an § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG)

Bisher waren die Kommunen nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) und in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. Bei der Gemeinde Schwenningen waren dies die Wasserversorgung, ein Teil des BgAs Heuberghalle, ein Teil des BgAs Photovoltaik/ Lehrschwimmbad/ BHKW und der Forstbetrieb.

Zum 01.01.2017 wurde der § 2b UstG eingeführt. Dieser neu eingeführte § 2b UstG regelt die Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts in Abstimmung mit europäischem Recht. Für die Einführung der Neuregelung hat der Gesetzgeber den Kommunen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022 eingeräumt.

Mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und insbesondere der Vorschrift des § 2b UStG ist die Verwaltung derzeit dabei, sämtliche Einnahmen der Gemeinde zu überprüfen. Geprüft werden muss demzufolge auch, ob in den Satzungen oder Gebührenverzeichnissen Leistungen enthalten sind, bei denen ein möglicher Wettbewerb zu Dritten und somit eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt.

In einzelnen Satzungen wird empfohlen, zunächst mal einen sog. „Steuer-Disclaimer“ aufzunehmen. So können zumindest umsatzsteuerrechtliche Risiken abgefangen werden.

Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass in einem ersten Schritt folgende Satzungen mit diesem „Steuer-Disclaimer“ ergänzt werden sollten:

  • Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)
  • Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schwenningen (Feuerwehrkostenersatzsatzung)
  • Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen

(Verwaltungsgebührensatzung)

Weitere Satzungen und Gebührenordnungen müssen ebenfalls überprüft und ggf. neu erlassen bzw. geändert werden.

Außerdem wird empfohlen, beispielsweise die bisherige Hallengebührenordnung komplett aufzuheben und eine Entgeltordnung auf privatrechtlicher Basis zu erlassen um weiterhin die Vorsteuervorteile nutzen zu können.

In diesem Zusammenhang muss auch überlegt werden, ob die bisherigen Gebührensätze, die seit Eröffnung der Heuberghalle am 01.05.1994 (also seit beinahe 30 Jahren) gelten, überprüft und ggf. angehoben werden.

Alle weiteren Bereiche innerhalb der Gemeinde müssen ebenfalls auf eine mögliche Umsatzsteuerpflicht überprüft und ggf. Änderungen vorgenommen werden.

Zugestimmt wurde nun vom Gemeinderat

  • der 1. Änderung der Friedhofssatzung in der Fassung vom 16. Dezember 2021 (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung),
  • der 2. Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schwenningen (Feuerwehrkostenersatzsatzung) in der Fassung vom 15.03.2018, zuletzt geändert am 16.09.2021

und der 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen in der Fassung vom 24. März 2022 (Verwaltungsgebührensatzung).

Die jeweiligen Satzungen sind an anderer Stelle in diesem Amtsblatt abgedruckt.

Bekanntgaben, Verschiedenes:

Die Vorsitzende gab die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom 21. Juli 2022 bekannt:

So war die weitere Vorgehensweise für einen erforderlichen Grunderwerb zur Erschließung eines neuen Baugebiets festgelegt worden.

Bau von 4 Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Hauptstraße 43:

Das Gremium war von der Bürgermeisterin informiert worden, dass die Baugenehmigung für den Bau von 4 Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Hauptstraße 43 zwischenzeitlich erteilt sei.

BOS-Digitalfunkanlage im Gewann Butzengrub (beim Wasserreservoir) - Erweiterung um ein Notstromaggregat:

Im Zuge der notwendig hohen Verfügbarkeit des BOS-Digitalfunks (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Katastrophenschutz) wird aktuell im ganzen Land BW den Großteil der Stationen mit einer Netzersatzanlage versorgt. Dies deshalb, dass im Falle eines längerfristigen Stromausfalls die behördliche Kommunikation sichergestellt ist. Dazu möchte der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg auch den Standort auf der Gemarkung Schwenningen im Gewann Butzengrub erweitern. Die Gemeinde als Grundstückseigentümer ist mit der vorgesehenen Maßnahme einverstanden und erteilt Freigabe hierzu.

Ausbau der Alten Pfarrstraße - Bewilligungsbescheid aus dem Ausgleichstock: Das Gremium wurde darüber informiert, dass die Gemeinde für den Ausbau der Alten Pfarrstraße einen Zuschuss aus dem Ausgleichstock in Höhe von 150.000 € bekommt. Beantragt waren über 400.000 €.

Grundlegende Sanierung der Sparkassen-Filiale in Schwenningen:

Die Sparkasse ist aktuell dabei, ihre Filiale in Schwenningen grundlegend zu sanieren. Es soll auch ein neuer Geldautomat aufgestellt werden. Die Gemeinderäte freuen sich über die Investition und diese Maßnahme.

Stromversorgung im Baugebiet „Unter der Stelle II“:

Die Bürgermeisterin informiert, dass im neu erschlossenen Baugebiet „Unter der Stelle II“ mehrere Photovoltaik-Anlagen installiert werden sollen. Das Netz dafür ist jedoch nicht ausreichend. Zwar waren die NetzeBW bei der Erschließung des Baugebiets „Unter der Stelle II“ vor wenigen Jahren involviert, dennoch stellte sich erst im Nachhinein heraus, dass das Netz hier nachgerüstet und eine zusätzliche Trafostation aufgestellt werden muss.

Die NetzeBW hat sich mit Unterstützung der Bürgermeisterin auf diese Suche nach einem Standort für diese Trafostation gemacht. Mögliche öffentliche Flächen scheinen zu weit entfernt, Privatpersonen in tolerierbaren Nähe dulden den Bau der Trafostation auf ihrem Grundstück nicht.

Weil eine geeignete Lösung nicht zu finden ist, kristallisierte sich heraus, die Trafostation an der Nordseite der 3 Parkplätze der Gemeinde aufzustellen. Damit dieser Standort mit den erforderlichen Kabeln angefahren werden kann, muss der Gehweg der Karlstraße komplett aufgerissen werden. Anschließend müsste die Straße „Unter der Stelle“ gequert werden, damit der Verteilerkasten beim Grundstück 1947/16 erreicht wird. Um den Zielstandort bei den 3 Parkplätzen zu erreichen müsste auch die Straße „Am Südhang“ aufgerissen werden, weil es dort keinen Gehweg gibt.

Die Gemeinderäte sind über diese Nachricht nicht erfreut, weil die Straße erst neu asphaltiert worden ist. Es könne doch nicht sein, dass die NetzeBW die neu asphaltierte Straße jetzt im Nachhinein wieder aufreißt, obwohl sie vorher involviert war. Die NetzeBW hätte doch vorher merken können, dass die Stromversorgung langfristig nicht gewährleistet ist.

Begründet wurde, dass sich die Rechtslage zwischenzeitlich geändert habe. Zwischenzeitlich gibt es für Neubauten eine PV-Anlagen-Pflicht.

Die Gemeinde ist aktuell noch in weiterer Verhandlung mit NetzeBW und auf der Suche nach einer anderen Lösung.

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Fasnet Schwenningen
Am Schmotziga Donstig, Ihr Leit do goht´s los, do fühlt ma sich als Wasserschöpfer ganz famos.
Und hert ma dia Schella no macht´s Herz an Sprung und älles danzet um da Brunna rum.
Da Büttel, der schöpft eis des kühle Nass und s´Weible trait´s hom uffém Kopf ins Fass.
Jo Wasser isch wichtig ja Wasser isch gsund und wenn mir´s noa gschepft hond noa goht´s bei eis rund.
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