Sitzungsberichte: Schwenningen

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Bericht vom 22. Juli 2021

icon.crdate25.05.2022

Aus der öffentlichen Sitzung

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 22. Juli 2021

Bürger fragen

Ein Bürger hatte eine Frage zur Verfügbarkeit von gemeindlichen Bauplätzen. Laut Aussage der Bürgermeisterin ist aktuell lediglich noch ein Bauplatz vorhanden, der noch nicht endgültig vergeben ist. Dennoch bleiben die an den Ortseingängen aufgestellten Werbetafeln weiterhin aufgestellt.

Ehrung von Blutspendern

Bürgermeisterin Roswitha Beck konnte im Beisein von Matthias Boden, Bereitschaftsleiter des DRK Ortsverein Heuberg-Donautal, insgesamt 4 Spenderinnen und Spender im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung ehren und im Namen des Deutschen Blutspendedienstes mit Urkunden und Ehrennadeln auszeichnen.

Die Bürgermeisterin hob in ihrer Ansprache hervor, wie wichtig und bedeutend das Blutspenden in der heutigen Zeit ist und dass Blut bei Verlust nur durch Blut zu ersetzen sei. Sie bezeichnete jeden Blutspender als Lebensretter. „Blut gehört zum Wertvollsten, was ein Mensch geben kann“, so zitierte sie aus einer Zeitschrift des DRK, denn Blut erhalte am Leben. Sie bedankte sich bei dieser Gelegenheit auch beim DRK Ortsverein für die vielen ehrenamtlichen Stunden, um beispielsweise Blutspendeaktionen mit durchzuführen und professionell abzuwickeln. Sie freute sich darüber, auch immer wieder Blutspender auch mit nur 10maliger Spende ehren zu dürfen, zumal das aufzeige, dass auch immer neue Spender gewonnen werden können.

Auch Matthias Boden sprach den einzelnen Blutspendern seinen Dank aus und gratulierte den Spendern.

Folgende Blutspender konnten geehrt werden:

für 10-maliges Spenden Stephanie Escher, Marc Wetterer, Manuel Heinzler

für 25-maliges Spenden Jörg Ritter

Als Wertschätzung für die geleisteten Spenden überreichte Bürgermeisterin Beck neben den Urkunden und Ehrennadeln des Deutschen Roten Kreuzes den Blutspenderinnen und Blutspendern eine Flasche Rotwein sowie einen Verzehrgutschein für eine Schwenninger Gaststätte.

Beteiligung der BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH Co. KG an der OEW Breitband GmbH

Die BLS - Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG als Zusammenschluss einzelner Kommunen aus den Landkreisen Biberach, Sigmaringen, Reutlingen, Tuttlingen und Konstanz verfolgt den Zweck, mit der Errichtung von Glasfasernetzen die Versorgung von Gewerbebetrieben, Privathaushalten und sonstigen Nutzern mit Breitbanddiensten, wie schnellem Internet zu sichern.

Die Gemeinde Schwenningen ist Gesellschafter der BLS.

Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW), in dem der Landkreis Sigmaringen Mitglied ist, plant derzeit die Gründung einer OEW Breitband GmbH. Ziel ist auch hier die Beschleunigung des kommunalen Breitbandausbaus. Die einzelnen Gemeinden sind nicht Mitglied der OEW, vielmehr ist der Landkreis Sigmaringen Mitglied. Es liegt ein Beschluss des Kreistages zum Beitritt der BLS zugrunde.

Der Ausbau über die OEW Breitband GmbH soll additiv zum Ausbau der Städte und Gemeinden und deren Breitbandgesellschaften wie eben der BLS erfolgen. Er kann und soll diesen nicht ersetzen. Gemeinsam mit einem weiteren starken kommunalen Partner besteht für die beteiligten Kommunen die Chance, den Ausbau der passiven glasfaserbasierten Breitbandinfrastruktur deutlich zu beschleunigen.

Gleichzeitig können die Kommunen beim Ausbau der gesamten Fläche durch den

ergänzenden Ausbau über die OEW Breitband GmbH bei dieser enorm kostenintensiven Aufgabe entlastet werden. Die Fördermittel von Bund und Land können auf diesem Wege in besonderem Maße in das Verbundgebiet gelenkt und ausgeschöpft werden.

Mit Hilfe der Finanzierung der OEW Breitband GmbH wäre der Glasfaserausbau in den Kommunen in den „grauen Flecken“ in einer Geschwindigkeit möglich, die mit der aktuellen Konstellation nicht erreicht werden kann. Der Ausbau erfolgt im Betreibermodell und die Infrastruktur verbleibt in kommunaler Hand, der OEW. Damit hat die kommunale Seite Einfluss auf die Gestaltung der Netzbetriebsverträge einschließlich der Endkundenpreise.

Der Beschluss zum Beitritt der BLS zur neu zu gründenden OEW Breitband GmbH muss von der Gesellschafterversammlung der BLS gefasst werden.

Der Gemeinderat stimmte der Beteiligung der BLS an der geplanten OEW Breitband GmbH zu und ermächtigte die Bürgermeisterin als Vertreterin der Gemeinde Schwenningen, in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen

2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Triebweg II“

Auf einem sich im Bebauungsplangebiet „Am Triebweg II“ befindlichen Grundstück, auf welchem aktuell „MD- Dorfgebiet“ ausgewiesen ist, soll die Nutzungsschablone geändert werden. Die Eigentümer beabsichtigen eine früher landwirtschaftlich genutzte Hofstelle umzunutzen und das Grundstück einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.

Da es sich bei der geplanten Änderung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann der Bebauungsplan nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB kann entfallen.

Für den Geltungsbereich wird die Art der Baulichen Nutzung von einem Dorfgebiet (MD) auf ein Mischgebiet (MI) geändert. Das Maß der baulichen Nutzung mit der 2 - geschossigen Bauweise, die Grund- und Geschossflächenzahl und die offene Bauweise bleiben unverändert. Auch die Baugrenzen werden nicht erweitert. Die Firstrichtungen bleiben wie bisher festgesetzt.

Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Triebweg II“ gefasst. Der Bebauungsplanentwurf samt Textteil zur 2. Änderung Bebauungsplan „Am Triebweg II“ wurde beschlossen.

Das Bebauungsplanverfahren wird mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB fortgeführt. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB.  

Die Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan samt Lageplan wird im 1. Amtsblatt nach der Sommerpause am 27.08.2021 veröffentlicht werden.

Gemeinsamer Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Stetten a.k.M. und Schwenningen

-Punktuelle Änderung bezüglich Sonderbaufläche „Schuppengebiet an der Neidinger Straße“ in Stetten a.k.M.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schuppengebiet an der Neidinger Straße“ beabsichtigt die Gemeinde Stetten am kalten Markt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Schuppen zu schaffen. Als Standort für das geplante Vorhaben sind zwei Flurstücke am südlichen Ortsrand der Gemeinde Stetten a.k.M. nördlich der Neidinger Straße ermittelt worden.

Der seit 2019 wirksame Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Stetten a.k.M. und Schwenningen weist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft aus. Bebauungspläne sind aus dem verbindlichen Flächennutzungsplan zu entwickeln. Daher ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stetten a.k.M. / Schwenningen das Plangebiet als Sonderbaufläche ausweisen.

Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange. Nach der einmonatigen Auslegung werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und behandelt. Anschließend wird der Entwurf der FNP-Änderung erarbeitet. Nach Erstellung der Unterlagen erfolgt die Entwurfsberatung im Gemeinderat und anschließend im Gemeinsamen Ausschuss.

Der Schwenninger Gemeinderat hat Kenntnis genommen und den Mitgliedern des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Stetten am kalten Markt / Schwenningen empfohlen, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB für die punktuelle Änderung Flächennutzungsplan Sonderbaufläche „Schuppengebiet an der Neidinger Straße“ in Stetten am kalten Markt zu fassen.

Bekanntgaben, Sonstiges

Die Bürgermeisterin informierte die Gemeinderäte darüber, dass einige Mütter mit einem Anliegen auf sie zugekommen seien. Die gemeindlichen Spielplätze seien sehr gelobt worden, allerdings seien die Angebote für die „älteren“ (10-14jährigen) Kinder eher dürftig. Gerade diese Altersgruppe wünsche sich Dinge wie eine Skaterrampe bzw. einen Platz innerorts, wo sie sich aktiv sportlich betätigen können. Von Seiten des Gemeinderats war auf den Basketballkorb bei der Halle hingewiesen worden. Es kam auch die Idee auf, eine Rampe auf dem Schulhof aufzustellen. Die Gemeinderäte werden sich weiter mit dem Anliegen befassen und sich Gedanken dazu machen. 

Frühlingsfest im Donaubergland
...lädt zum Wandern ein.
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Sommer lädt zum Grillen ein
Die Gemeinde Schwenningen unterhält aktuell drei Grillstellen an verschiedenen Standorten innerhalb des Naturparks. Diese Grillstellen stehen jeweils an besonderen Standorten, die für Wanderer und Touristen immer wieder Ziel sind und geradezu dazu einladen, sich niederzusetzen, Rast zu machen und die Gegend zu genießen.
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Strohpark Schwenningen
Ein ganz besonders originelles Ereignis ist das bunte fröhliche Treiben rund um den Schwenninger Strohpark. Der Strohpark ist eine Freiluftausstellung von Strohfiguren auf einer Wiese bei der Heuberghalle - Richtung Stetten am kalten Markt. Der Strohpark kann jedes Jahr täglich von Mitte September bis Mitte Oktober bestaunt werden.
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Wintersport in Schwenningen
Die Gemeinden Bärenthal, Irndorf, Nusplingen und Schwenningen laden ein zur aktiven Bewegung in herrlicher Winterlandschaft. Ein neu geschaffener Streckenverbund von Loipen der Gemeinden führt durch ruhige, unberührte Natur über offene Landschaft, am Waldrand entlang und teilweise auch durch Wälder.
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Fasnet Schwenningen
Am Schmotziga Donstig, Ihr Leit do goht´s los, do fühlt ma sich als Wasserschöpfer ganz famos.
Und hert ma dia Schella no macht´s Herz an Sprung und älles danzet um da Brunna rum.
Da Büttel, der schöpft eis des kühle Nass und s´Weible trait´s hom uffém Kopf ins Fass.
Jo Wasser isch wichtig ja Wasser isch gsund und wenn mir´s noa gschepft hond noa goht´s bei eis rund.
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